General Terms and Conditions of Agnium UG (limited liability)

Status 12/2021

Dear customer, contractual terms and conditions are necessary.

Wir haben darauf geachtet, die nachstehenden Vertragsbedingungen verständlich und fair zu erstellen und auch die Interessen unserer Kunden ausgewogen zu berücksichtigen.
Für die Annahme und Ausführung von Kundendienst und Lieferaufträgen gelten ausschließlich diese nachstehenden Bedingungen. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unser Unternehmen produziert und verkauft Wasseraufbereitungssysteme für die Industrie, medizinische Laboratorien und Pharmazie, wobei der größte Teil auf industrielle Systeme entfällt.
Wir entwickeln und produzieren Wasseraufbereitungssysteme und verkaufen sie an Händler und Endverbraucher. Wir vertreiben auch kleinere Wasseraufbereitungssysteme, die in der EU hergestellt werden. Wir bieten darüber hinaus die Wartung für alle Arten der von uns oder von anderen Firmen verkauften oder vertriebenen Wasseraufbereitungssysteme. Wir entwickeln Steuerungen für Wasseraufbereitungssysteme und andere Industriegeräte und verkaufen sie an die Hersteller solcher Systeme.

Diese AGB gelten räumlich für die Schweiz und die europäische Union und richten sich nach europäischem Recht. 1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- Dienstvertrag, und anderen Verträgen.

2.Angebote, Auftragsbestätigung

2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend.
Dies bedeutet, dass jedes Vertragsangebot welches auf der Website oder sonstigen Werbematerialien lediglich eine invitatio ad offerendum, mithin eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes darstellt. Dies bzgl. kommt der Vertrag durch Bestellbestätigung mithin, einer Annahme vonseiten unseres Unternehmens zustande.
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Lieferungen und Leistungen werden nach den jeweils gültigen Preislisten berechnet, sofern im Einzelfall keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
Dies gilt nicht für Angebote, die durch die unser Unternehmen direkt ggü. dem Kunden abgegeben werden.
Hinsichtlich der Wartung unserer Produkte oder Produkte von Dritten, wird ein separater Vertrag geschlossen, der die essentialia negotii, mithin die wesentlichen Vertragsbestandteile enthält.
Serienmäßig hergestellte Waren werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft.
2.2 Nachträgliche Änderungen am Vertragsgegenstand auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden nach Aufwand berechnet.

3.Preise und Zahlungen

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
3.2 Liefer-, Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich eine Frei-Haus-Lieferung, (kostenlose Anlieferung) vereinbart.
3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. zusätzliche Montagearbeiten, werden zusätzlich zu einem angemessenen Preis in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.
3.4 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, sowie aus demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4.Lieferung

4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätetes Material an Lieferung, Krieg, Aufruhe usw. verschieben den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
4.2 Wir sind zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, die Teillieferung hat für den Kunden keinerlei Nutzen.

4.3 Versenden wir auf Wunsch des Gewerbekunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Gewerbekunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
4.4 In den meisten Fällen wird der Transport zum Kunden durch unser Unternehmen organisiert.
In diesem Fall liefern wir nur mit einer zusätzlichen Transportversicherung, welche über die regulären Versicherungen der gängigen Transportunternehmen hinaus das Versendungsrisiko bzw. Transportrisikos versichert. Der Kunde ist verpflichtet die Kosten dieser Zusatzversicherung zu tragen.
Der Tag des Versandes oder der Versandbereitschaft ist der Liefertermin. Unsere Rechnungen werden grundsätzlich auf diesen Tag datiert. Das Rechnungsdatum ist maßgebend für die Berechnung der Fälligkeit des Kaufpreises.
Hat unser Kunde bei Fälligkeit des Kaufpreises die gelieferten Geräte noch nicht installiert, hat er das Recht, 5 % des Rechnungsbetrages als Gewährleistungseinbehalt bis zur mangelfreien Inbetriebnahme zurückzuhalten, längstens jedoch drei Monate.
Bei Überschreitung eines Zahlungsziels berechnen wir Finanzierungskosten in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

5.Eigentumsvorbehalt

5.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
5.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
Im Falle der Zwangsvollstreckung in das Vermögen unseres Kunden, verbleibt der Softwarecode im Eigentum der Agnium UG.

6. Urheberrecht und Nutzungsrecht

Agnium räumt dem Kunden jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Zeitraum der Nutzung der Produkte das Recht ein, die im Rahmen des Auftrags erstellte Software im Original zu nutzen, das heißt insbesondere, diese dauerhaft oder temporär zu ablaufen zu lassen.
Der Kunde ist nicht berechtigt bei Verkauf des Produktes den Softwarecode im Rahmen einer Unterlizenz etc. zu übertragen. Das Nutzungsrecht steht nur dem jeweiligen Erwerber des Produktes zu.

Dieser ist nicht berechtigt, den Softwarecode:

  • ▪  abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf anderem Wege umzugestalten,

  • ▪  füraufeinembeliebigenbekanntenMediumoderinandererWeisezuspeichern,zuvervielfältigen,auszustellen,zuveröffentlichen,inkörperlicheroderunkörperlicher Form zu verbreiten, insbesondere nichtöffentlich und mit Ausnahme des Quellcodes öffentlich wiederzugeben, auch durch Bild-, Ton- und sonstige Informationsträger,

  • ▪  in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Software den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze und Online- Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom Auftraggeber gewählter Tools bzw. gewerblichen oder zum nicht gewerblichen Herunterladen zur Verfügung zu stellen,

  • ▪  durch Dritte nutzen oder für den Auftraggeber betreiben zu lassen

▪ nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen, ▪ zuverbreiten.

Ein Verstoß gegen diese Regeln hat eine angemessene Vertragsstrafe zur Folge. Dies ist dem Nutzer bekannt und wird von diesem anerkannt.

7.Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes, eines Produktes oder einer Dienstleistung sowie mit deren Herstellung in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

8.Montagearbeiten

8.1 Die Montage von Gegenständen erfolgt nur gegen ausdrücklichen Zusatzauftrag und setzt für die Montage ausreichend vorbereitete Räume voraus. Erforderliche Vorbereitungsarbeiten sind nicht von uns geschuldet und werden gegebenenfalls nach Beauftragung gesondert berechnet. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.
8.2 Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 8.3 Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.
8.4 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

9.Gewährleistung

9.1 Wir leisten Gewähr für neu hergestellte Sachen für die Dauer von 12 Monaten, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Verbraucher. Diesbzgl. findet das geltende Verbraucherrecht Anwendung.
9.2 Der gewerbliche Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
Dies gilt wiederum nicht für Verbraucher.
Für Verbraucher findet geltendes Verbraucherrecht Anwendung.
Ist dem Kunden die für seinen Anwendungsfall notwendige Leistung einer Wasseraufbereitungsanlage nicht bekannt, basieren unsere Angebote auf Erfahrungs- werten.
Unsere Gewährleistung beschränkt sich daher grundsätzlich auf die Beschaffenheitsangaben, die sich aus unserer Produktbeschreibung ergeben.
Sie umfasst nicht die Einhaltung einer bestimmten Raumluftfeuchte oder Wasserqualität, da diese immer von Faktoren abhängen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z. B. offenstehende Fenster, Falschluft in raumlufttechnischen Anlagen, Schwankungen in der Wasserqualität usw.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von uns stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Geräte dar.
Für unsere eigenen Produkte gilt folgende Gewährleistung:
Innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union (EU) gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, außerhalb der EU auch von einem Jahr ab Lieferdatum. Die Mängelbeseitigung kann dadurch erfolgen, dass dem Kunden Ersatzteile geliefert oder die defekten Teile direkt vor Ort durch Erfüllungsgehilfen des Unternehmers ausgetauscht bzw. repariert werden. Die Versandkosten gehen zu unseren Lasten.
Der Austausch vor Ort erfolgt durch den Abnehmer oder falls erforderlich durch einen von ihm zu beauftragenden Installateur. Notwendige Kosten, die durch den Austausch entstehen, werden nach entsprechendem schriftlichem Nachweis von uns erstattet.
Für die von uns geleistete Ersatzlieferung gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, mindestens aber eine Gewährleistung bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Gewährleistungsfrist (ein Jahr).
Sollten die Nachbesserungen/bzw. die Ersatzlieferung fehlschlagen, so steht unserem Kunden selbstverständlich das Recht zu, den Vertrag rückgängig zu machen bzw. den vereinbarten Preis zu mindern.
Unsere Produkte erfordern für die Wartung und Reparatur spezielle Produktkenntnisse. Fehler bei der Wartung oder Reparatur können zu gesundheitlichen Gefährdungen führen (die Befeuchterlunge Legionellose etc.).
Gewährleistungsansprüche und Haftung entfallen daher, wenn nach der Inbetriebnahme
– Eingriffe an Geräten vorgenommen werden, die durch Plomben oder Schlösser verschlossen sind;
– Arbeiten an Geräten nicht von unserem Kundendienst oder durch von uns besonders geschultes Fachpersonal vorgenommen wurden;
– Änderungen der von uns empfohlenen und abgenommenen Installationen und Platzierungen der Geräte erfolgt sind, es sei denn, diese Änderungen wurden mit unserem Kundendienst schriftlich abgestimmt;
– die Montage- und Bedienungsanleitungen nicht beachtet wurden;
– ungeeignete Versorgungsmedien (Wasser, Druckluft, Strom) in unsere Anlagen eingespeist wurden.
9.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
9.4 Bei gemieteten Gegenständen sind Ansprüche des Kunden wegen anfänglicher Mängel gem. § 536a BGB ausgeschlossen. Dem Kunden wird empfohlen, eine intensive Prüfung der Mietgegenstände nach Erhalt vorzunehmen.

10.Abwicklung von Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.

11.Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

11.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig begrenzt in Höhe der abgeschlossenen Firmenhaftpflicht Versicherung auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.

Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
11.2 Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die zwei Monate nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
11.3 Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.4 Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.Allgemeines

12.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
12.2 Alleiniger Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Geschäftssitz. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.